Zum Jahresbeginn 2010 wurde die maximale Förderhöhe der Bildungsprämie von bisher 154 auf 500 Euro erhöht. Mit dem höheren Gutscheinwert soll den geförderten Personen die Finanzierung von umfangreichen und höherwertigen Weiterbildungen erleichtert werden. Die Einkommensgrenze für den Erhalt der Prämiengutscheine wird von 20.000 / 40.000 Euro auf 25.600 / 51.200 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben. Das Programmziel, die berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu fördern, soll durch die Anpassung der Einkommensgrenzen besser erreicht werden. Bei Fragen rufen Sie uns an unter Tel. 08051/3430.