Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Chiemsee e.V.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.
Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.
Zahlungsmodalitäten
Das Teilnahmeentgelt wird sofort zur Zahlung fällig. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird die Kursgebühr am ersten Kurstag abgebucht.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der Volkshochschule.
Rücktrittsrecht
- Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von 8 Teilnehmenden nicht erreicht wird, bei Ausfall eines Kursleiters oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe.
- Der/die Teilnehmende kann durch schriftliche Erklärung zurücktreten, die spätestens drei Werktage vor dem ersten Veranstaltungstermin bei der Volkshochschule eingegangen sein muss. Wird in der Kursausschreibung eine längere Rücktrittsfrist genannt, gilt diese.
Eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr wird erhoben, wenn sich jemand weniger als 3 Werktage vor Kursbeginn abmeldet oder unentschuldigt vom Kurs fernbleibt. Bei Wochenendseminaren und Exkursionen ist eine Abmeldung ohne Gebühr nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich - ansonsten ist die gesamte Kursgebühr fällig.
Teilnahmebescheinigungen
Sie können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80 % der Unterrichtsstunden besucht wurden.
Urheberschutz
Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.
Haftung
Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Sonstiges
Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Vermerk:
Falls die Anzahl von 8 Teilnehmern eines Kurses nicht erreicht wird, kann in Absprache mit den Teilnehmern die Kursgebühr auf die fehlenden Teilnehmer aufgezahlt werden oder die Kursdauer wird bei unveränderter Kursgebühr um 1/3 gekürzt.
Alle Teilnehmer müssen den veränderten Vertragsbestimmungen zustimmen, andernfalls muss der Kurs abgesagt werden.
Anmeldeverfahren
persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle.
Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle.
Anmeldung per Telefax
Anmeldung per Post
Anmeldung per E-Mail
Anmeldung per Internet (Login-Homepage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmeentgelt und Zahlung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren oder per Überweisung erfolgen. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt bei Veranstaltungsbeginn.
Entgeltermäßigung
(1) Eine Entgeltermäßigung von 15% erhalten vhs-Mitglieder, Schüler und Studenten, Arbeitslosen aus den Trägergemeinden.
Kurse, die entsprechend gekennzeichnet sind, erhalten keine Ermäßigung. Die vhs behält sich vor, Ermäßigungen aufgrund der Mitgliedschaft in der vhs oder der Wohnortzugehörigkeit zu einer Trägergemeinde zu streichen, wenn anderenfalls keine ausreichende Kostendeckung gegeben ist.
Rücktritt
durch die Einrichtung
Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Wochenendseminaren, Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.