Kursdetails
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Vortrag: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - aus Sicht der Praxis

Jeder Mensch kann mit der Patientenverfügung Erklärungen darüber abgeben, ob er in medizinische Behandlungen, die möglicherweise in der Zukunft für ihn erforderlich werden, einwilligt bzw. seine Einwilligung jetzt schon verweigert. Damit diese Willensbekundung auch im Falle der Nicht-Auskunfts-Fähigkeit Gültigkeit behält, sollte jeder mittels einer Vorsorgevollmacht seine Angelegenheiten selbst regeln. Ob jung oder alt, gesund oder krank, jeder von uns kann mit dem Betreuungsrecht in Kontakt kommen. Nicht nur das Alter, sondern auch ein plötzliches Ereignis, z.B. ein Unfall, kann eine Hilfebedürftigkeit herbeiführen. Viele Menschen gehen davon aus, dass die nächsten Angehörigen automatisch als Bevollmächtigte entscheiden dürfen. Das ist falsch!
Der Vortrag soll Ihnen anhand von praktischen Beispielen die wichtigsten Punkte zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht näher bringen.

Kurstermine 1

Insgesamt gibt es 1 Termine zum diesen Kurs
Datum Ort
1 Donnerstag  •  08.10.2026  •  19:15 - 20:45 Uhr vhs, 2. OG Raum 2
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